Aufhebung der Maskenpflicht in den Schulräumen

Das Schulministerium NRW teilt mit, dass die Maskenpflicht in den Schulen ab dem 2. November 2021 in den Unterrichtsräumen aufgehoben wird. 

Konkret bedeutet dies:
-  Für Schülerinnen und Schüler besteht keine Pflicht zum Tragen von Mund- Nase-Bedeckung mehr, solange sie in Klassenräumen auf festen Sitzplätzen sitzen.  
- Die Maskenpflicht entfällt auch bei der Betreuung im Rahmen von Ganztags- und Betreuungsangeboten für die Schülerinnen und Schüler, wenn sie an einem festen Platz sitzen, etwa beim Basteln oder bei Einzelaktivitäten.  
- Die Maskenpflicht besteht weiterhin im Schulgebäude (Abs. 1 Satz 2 Corona Betreuungsverordnung) oder im Klassenraum, wenn die Kinder nicht an einem festen Sitzplatz sind und sich im Klassenraum bewegen.  
- Das Tragen von Masken auf freiwilliger Basis ist weiterhin zulässig.  
- Für Lehrkräfte, Betreuungskräfte und sonstiges Personal entfällt die Maskenpflicht im Unterrichtsraum, solange ein Mindestabstand von 1,5 m zu den anderen Personen im Raum
eingehalten wird.