Hinweise
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Die Gestaltung der Offenen Ganztagsschule ist grundlegend geregelt in den Runderlassen des Ministeriums für Schule und Weiterbildung des Landes NRW. Das Konzept des Landes beinhaltet, dass Schule, Träger der Jugendhilfe und Gemeinde bei der Erfüllung der Aufgabe kooperieren.
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Die Betreuungszeit umfasst die Öffnungszeit vor und nach dem Unterricht montags bis donnerstags von 7.30 – 16.30 Uhr und freitags von 7.30 – 15.15 Uhr.
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In den Sommerferien findet jeweils 3 Wochen Betreuung statt, in den Oster- und Herbstferien jeweils 1 Woche.
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Die Kosten für das Mittagessen sind gesondert zu entrichten.
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Es fährt kein zusätzlicher Bus um 7.30 Uhr und um 16.30 Uhr.
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Eine Abmeldung von der Betreuung während des Schuljahres ist nur aus triftigen Gründen möglich und muss schriftlich mit Begründung erfolgen.
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Eine Anmeldung schließt gleichzeitig eine Mitgliedschaft im Trägerverein ein, die kostenlos ist.
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Die Personensorgeberechtigten sind verpflichtet,
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das Personal zu unterrichten, wenn das Kind die Offene Ganztagsschule vorzeitig verlassen soll,
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das Personal zu unterrichten, wenn das Kind von einer fremden Person abgeholt werden soll,
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das Sekretariat der Schule oder die Erzieherin möglichst frühzeitig über ein Fernbleiben des Kindes zu informieren,
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bei ansteckenden Krankheiten des Kindes gemäß Infektionsschutzgesetz §34 die Einrichtung umgehend zu informieren
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Die an der offenen Ganztagsschule teilnehmenden Kinder sind durch eine Haftpflicht- und Unfallversicherung abgesichert. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf alle Tätigkeiten, die in einem ursächlichen Zusammenhang mit dem Besuch der offenen Ganztagsschule stehen. Die Personensorgeberechtigten verpflichten sich, bei Unfällen die Einrichtung unverzüglich zu benachrichtigen.
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Das Konzept des Ganztagsschulvereins Handarpe e. V. orientiert sich unter anderem an einer engen Zusammenarbeit mit der Schule. Mit Vertragsabschluss erklären sich die Personensorgeberechtigten damit einverstanden, dass das Personal der Offenen Ganztagsschule Gespräche über das Kind mit den Lehrern der Schule führen darf und entbinden diese somit von der Schweigepflicht.