Handarper ABC

Alle wichtigen Informationen auf einen Blick:
Inhalt
Angaben über die Schule
Beginn und Ende des Unterrichts sowie Pausenzeiten
Beschäftigte an der Schule
Elternmitwirkung
Klassenpflegschaft
Schulpflegschaft
Schulkonferenz
Elternsprechstunden
Elternsprechtage
Ferien
Bewegliche Ferientage
Förderverein
Frühstück
Fundsachen
Hausaufgaben
Homepage
Kopfläuse und meldepflichtige Krankheiten
Krankmeldung
Lernmittel
Offene Ganztagsschule
Öffnungszeiten
Mittagessen
Angebote
Kosten
Träger
Anmeldung
Park- und Haltemöglichkeiten
Sauberkeit in den Klassen
Schulordnung
Schulplaner
Teilnahmepflicht am Unterricht
Unfallmeldung
Zeugnisse und Versetzung
Zusammenarbeit mit den Eltern
Angaben über die Schule
Grundschule Handarpe
Ortfeld 3
49492 Westerkappeln
E-Mail:
Home: www.grundschule-handarpe.de
Telefon:
05456 9305-0
05456 9305-22 Sekretariat
05456 9305-21 Schulleiterin
05456 9305-23 Betreuung
05456 9305-24 Hausmeister
Programme der Grundschule Handarpe
Die Grundschule Handarpe ist ausgezeichnete Kinderrechte Schule
Verwirklichung der Kinderrechte ist Kern des Bildungs- und Erziehungsauftrages
Kinderrechte sind Bestandteile der Unterrichts- und Schulentwicklungsprozesse der Grundschule Handarpe
Vermittlung von Wissen über Kinderrechte (Unterstützung der Empfehlung der Kultusministerkonferenz)
Kinderrechte werden in der Schulgemeinschaft gelernt, respektiert, geschützt und gelebt - von Kindern und Erwachsenen gleichermaßen
Partizipation durch Klassenrat (wöchentlich) und Kinderparlament (3 Wochen)
Demokratieerziehung
gute gesunde Schule (Gesundheitsförderung s.u.)
Schüler*innen verstehen ein respektvolles Miteinander und übernehmen Verantwortung auf Basis der Kinderrechte– für sich und andere
Stärkung der Lehr- und Fachkräfte in ihrer kinderrechtsorientierten Haltung

Gesundheitsförderung durch SchuB und Klaro
Die Grundschule Handarpe ist als SchuB Schule bis 2026 rezertifiziert.
Das zeichnet uns als SchuB Schule aus:
] Bewegte Pause
] Mitbestimmung bei Pausengestaltung
(Fußballregeln, Spielgeräte, …)
] Spielehaus (4. Jahrgang)
] Lernen durch Bewegung
] Kooperation mit dem SC Velpe
] Zahngesundheit
] Klasse 2000
] Handarper Olympiade
] Bundesjugendspiele
] Radfahrtraining
] Darstellendes Spiel
] Tanzprojekt
] Schulchor „Kunterbunt“
] selbst und frisch gekochtes, nahrhaftes Essen in der OGS

Das Projekt „Klasse 2000“ ist fester Bestandteil des schuleigenen Arbeitsplans der Grundschule Handarpe.
Ich kenne meinen Körper!
Gesund essen und trinken
Bewegen und entspannen
sich selbst mögen und Freunde haben
Probleme und Konflikte lösen
kritisch denken und Nein sagen

Beginn und Ende des Unterrichts sowie
Pausenzeiten
08.05 – 08.10 Uhr Ankunft in der Schule
08.10 – 08.55 Uhr 1. Std.
08.55 – 09.40 Uhr 2. Std.
09.40 – 09.50 Uhr Frühstückspause
09.50 – 10.10 Uhr Spielpause
10.10 – 10.55 Uhr 3. Std.
10.55 – 11.40 Uhr 4. Std.
11.40 – 11.50 Uhr Spielpause
11.50 – 12.35 Uhr 5. Std.
12.35 – 13.20 Uhr 6. Std.
Während der Frühstückspause sind die Schüler/innen gemeinsam mit einer Lehrkraft im Klassenraum, verzehren das mitgebrachte Frühstück und gegebenenfalls die mitgebrachten Getränke oder Wasser, das kistenweise von den Eltern mitgebracht wird.
Die Hofpausen verbringen die Kinder im Freien. Das Bewegungsangebot ist vielfältig, es stehen geeignetes Pausenspielzeug (Bälle, Seile, Reifen, etc.) und verschiedene Spielflächen zur Verfügung. Auf dem gepflasterten Teil des Schulhofes spielen die Schüler/innen Lauf-, Fang- und Hüpfspiele oder befahren ihn mit unseren Kinderfahrzeugen. Zwei Basketballkörbe und eine Tischtennisplatte dürfen genutzt werden. Zum Buddeln und Bauen bietet der Sandkasten Platz. Verschiedene Turnspielgeräte erweitern das Angebot. Die große Rasenfläche zwischen den Toren wird vor allem zum Fußballspielen genutzt.
Entspannen und ausruhen können sich die Kinder am Duftbeetbrunnen und in den Sitzecken sowie im grünen Klassenzimmer.
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Elternmitwirkung
Zu Beginn des Schuljahres wählen die Eltern/Erziehungsberechtigten einer Klasse am ersten Elternabend aus ihrem Kreis für ein Jahr ihre/n Vorsitzende/n und eine/n Stellvertreter/in. Diese leiten die Klassenpflegschaftssitzungen und nehmen an den Schulpflegschaftssitzungen teil.
Stimmberechtigt ist je Kind ein/e Sorgeberechtigte/r. Niemand kann an derselben Schule zur Vertretung oder Stellvertretung mehrerer Klassen gewählt werden.
Klassenpflegschaftssitzungen dienen der Information und Gesprächen über den laufenden und geplanten Unterricht, Hausaufgaben, Durchführung von geplanten Feiern, Klassenfahrten oder anderen Projekten, aber auch Aussprachen über Besonderheiten der Klasse.
Die Schulpflegschaft wählt aus ihrer Mitte eine/n Schulpflegschaftsvorsitzende/n und Stellvertreter/in für die Dauer eines Jahres.
Sie hat vor allem beratende Funktion und wird von der Schulleitung über die allgemeine Schulsituation informiert. Sie ist aber auch das Gremium, das den Eltern/Erziehungsberechtigten Möglichkeit zur aktiven Mitgestaltung des Schullebens und der Schulentwicklung bietet.
Die Schulkonferenz ist das höchste Entscheidungsgremium jeder Schule. Sie ist in der Grundschule zu gleichen Teilen mit Eltern- und Lehrervertretern besetzt. Vorsitzende ist die Schulleiterin. Die Mitglieder der Schulkonferenz werden von der Schulpflegschaft bzw. Lehrerkonferenz gewählt.
Der Schulkonferenz unserer Schule gehören zurzeit an:
Schulleiterin als Vorsitzende,
Schulpflegschaftsvorsitzende/r,
zwei weitere Elternvertreter/innen,
drei Lehrkräfte.
Ein/e Vertreter/in der Gemeinde wird eingeladen, falls Angelegenheiten des Schulträgers berührt werden.
Alle wichtigen schulischen und pädagogischen Angelegenheiten müssen von der Schulkonferenz beraten und genehmigt werden.
Elternsprechstunden
Kontaktaufnahme mit Lehrkräften oder der Schulleitung
Um mit den Lehrkräften in Kontakt zu treten, können Sie zwischen zwei Möglichkeiten wählen:
1. Kontaktaufnahme per Email über eigene IServ Email-Adresse
z. B.:
2. Kontaktaufnahme über den Schulplaner
3. Vereinbarung eines persönlichen Gesprächs während der Sprechzeiten der Lehrkräfte (Bekanntgabe Anfang des Schuljahres) oder über einen Anruf im Schulsekretariat über 05456-93050 (Mo, Di, Do 7.45-12.00 Uhr)
4. In jedem Halbjahr gibt es einen Elternsprechtag mit festen Terminen.
F Elternbriefe mit wichtigen Informationen erhalten Sie in der Regel per Email.
F Weitere Informationen liefert Ihnen auch unsere Homepage www.grundschule-handarpe.de.
Elternsprechtage
Zweimal im Jahr werden von der Schule Kinder – und Elternsprechtage angeboten. Es werden vorher Zeiten vereinbart, an denen auch die Berufstätigen teilnehmen können. Diese Tage dienen einem kurzen Austausch. Da die Gesprächszeit an diesen Tagen zwangsläufig begrenzt ist, sind zusätzlich vereinbarte Termine in den Sprechzeiten der Lehrkräfte günstiger, falls Probleme besprochen werden müssen. Die Sprechzeiten werden Ihnen zu Schuljahresbeginn mitgeteilt.
Ferien
Die aktuellen Ferientermine entnehmen Sie bitte dem Anhang.
Die Betreuungszeiten der OGS: in den Oster- und Herbstferien jeweils die erste
Ferienwoche, in den Sommerferien die ersten drei Wochen.
Bewegliche Ferientage
Jede Schule legt für ein Jahr im Voraus bis zu vier Ferientage zusätzlich zu den allgemeinen Ferien fest. Das geschieht bei uns in Absprache mit den Schulen und dem Schulträger der Gemeinde Westerkappeln.
Die aktuellen bereits festgelegten Ferientage sind im Anhang aufgeführt.
An diesen Tagen ist unterrichtsfrei, die Betreuung der OGS findet wie üblich statt
(nur für in der Maßnahme angemeldete Kinder). Es fährt kein Schulbus.
Förderverein
Der Förderverein unserer Schule wurde 1995 gegründet. Seitdem sind viele Aktivitäten für Eltern/Erziehungsberechtigte und Kinder durchgeführt worden. In enger Zusammenarbeit mit der Schulleitung und dem Lehrerkollegium leistet er einen wertvollen Beitrag zur Gestaltung des Schullebens, entweder durch finanzielle Hilfe oder durch tatkräftige und organisatorische Unterstützung.
Der Mitgliedsbeitrag beträgt zur Zeit jährlich 10 €. Spenden sind immer willkommen.
Näheres können Sie im Sekretariat, am Infobrett des Vereins im Eingangsbereich der Schule sowie im Internet erfahren.
Frühstück
Nach der zweiten Stunde frühstücken die Kinder gemeinsam in der Klasse. Achten Sie auf ein abwechslungsreiches und gesundes Frühstück mit Obst und/oder Gemüse. Süßigkeiten dürfen zum Frühstück nicht mitgebracht werden. An wechselnden Tagen gibt es eine Obst- und Gemüsepause. Zu diesen Tagen bringen die Mädchen und Jungen im Wechsel kleingeschnittenes Obst und Gemüse für ein Obst- und Gemüsebuffet mit.
Fundsachen
Falls ein Kind ein Kleidungsstück vermisst, sollte zunächst an der Klassengarderobe und bei den Fundsachen (hinter der Eingangstür vom Schulhof) nachgesehen werden. Dort werden alle Fundsachen gesammelt. Bei Wertgegenständen wenden Sie sich bitte an den/die Klassenlehrer/in oder fragen im Büro nach.
Nach einem Jahr Aufbewahrung wird alles karitativen Zwecken zugeführt.
Hausaufgaben
Hausaufgaben sind notwendig, den in der Schule erarbeiteten Stoff zu festigen. Sie sind so gestellt, dass sie von den Kindern in der Regel ohne fremde Hilfe gemacht werden können.
Als Richtwerte für die Dauer der Erledigung der Hausaufgaben gelten im 1. und 2. Schuljahr 30 Minuten, im 3. und 4. Schuljahr 45 Minuten konzentrierten Arbeitens.
Am Freitag ist Hausaufgabenfrei. Er kann und sollte jedoch als Übungs- und Nachholtag genutzt werden. Lesen und Kopfrechnen sollten täglich geübt werden.
Homepage
Auf unserer Homepage www.grundschule-handarpe.de finden Sie aktuelle Informationen über die Schule, Termine, die OGS und den Förderverein.
Kopfläuse und meldepflichtige Krankheiten
Jede/r kann Kopfläuse bekommen. Sollten bei einem Kind Kopfläuse oder Nissen entdeckt werden, wird der Arzt ein geeignetes Mittel dagegen verschreiben.
Das Kind darf erst dann wieder zur Schule, wenn eine erstmalige Behandlung mit geeigneten Präparaten stattgefunden hat und sie frei von Läusen sind und keine Nissen mehr haben.
Es besteht die Pflicht zur Meldung an die Klassenlehrkraft.
Sollte Ihr Kind an einer „typischen Kinderkrankheit“ o.a. erkrankt sein, geben Sie dies bitte unbedingt an die Schule weiter, denn für einige der Krankheiten besteht Meldepflicht beim Gesundheitsamt.
Krankmeldung
Ist ein Kind durch Krankheit oder andere nicht vorhersehbare Gründe verhindert, die Schule zu besuchen, so hat die Abmeldung über IServ (Abwesenheiten) zu erfolgen. Ihr Kind gilt dann als schriftlich entschuldigt und sie brauchen nicht noch zusätzlich anzurufen. Es ist jedoch unbedingt notwendig, den Grund des Fehlens anzugeben (Kommentar).
Sollte dies aus technischen Gründen nicht möglich sein, melden Sie Ihr Kind bitte telefonisch (gegebenenfalls auf Anrufbeantworter sprechen) vor Unterrichtsbeginn ab und teilen den Grund für das Schulversäumnis mit. Bei Wiederkehr muss eine zusätzliche schriftliche Entschuldigung mit den Fehlzeiten eingereicht werden.
Fehlt Ihr Kind direkt vor oder nach den Ferien oder einem beweglichen Ferientag, muss ein Attest abgegeben werden.
Einen Antrag auf Beurlaubung des Kindes muss bei der Schulleitung gestellt werden. (IServ oder Formular im Sekretariat)
Lernmittel
Laut gesetzlicher Verordnung stehen der Schule für jeden Grundschüler pro Schuljahr 48,00 € zur Verfügung, um notwendige Lernmittel anzuschaffen. Ein Drittel davon, also 16,00 €, müssen die Eltern/Erziehungsberechtigten tragen. Hinzu kommen Beträge, die für zusätzliches Verbrauchsmaterial veranschlagt werden. An unserer Schule werden deshalb pro Kind 35,00 € eingefordert.
Offene Ganztagsschule
Unsere Schule ist eine Offene Ganztagsschule.
Weitere Informationen finden Sie in der Broschüre OGS Handarpe und auf unserer Homepage.
Park- und Haltemöglichkeiten
Der Parkplatz neben der Schule ist ausschließlich dem Personal der Schule vorbehalten. Eltern/Erziehungsberechtigte können den Parkplatz an der Kirche nutzen. Die Fläche vor der Turnhalle ist ein Buswendeplatz und darf während der Schulzeit nicht zum Parken genutzt werden. Bis 8:00 Uhr kann der Wendeplatz für „Kiss and go“ genutzt werden.
Sauberkeit in den Klassen
Generell gilt die Regelung, dass jedes Kind die Schuhe vor Betreten der Klasse auszieht und Hausschuhe anzieht. Die Eltern/Erziehungsberechtigten werden gebeten, solche zum Verbleib in der Klasse anzuschaffen.
Schulordnung
Unsere Schulordnung dient einem guten Zusammenwirken von Schüler/innen, Eltern/Erziehungsberechtigten und Lehrer/innen. Sie wird jeweils in der ersten Klassenpflegschaftssitzung vorgestellt und erläutert. Jede Gemeinschaft benötigt Regeln, nach denen sie miteinander lebt. Für eine Schulgemeinschaft gilt das im besonderen Maße. Wenn jeder sich an die Regeln hält, haben die Lehrer/innen viel Zeit zur Verfügung, um jedes einzelne Kind entsprechend eines Bedarfs zu unterrichten und zu fördern.
Die Schulordnung befindet sich derzeit in Überarbeitung.
Schulplaner
Der individuell für die Grundschule Handarpe abgestimmte Schulplaner dient als Hausaufgabenplaner für die Schüler/innen. Zugleich ist er aber auch Kommunikationsinstrument, das z. B. zur schriftlichen Entschuldigung für Unterrichtsversäumnisse, aber auch von Ihnen und den Lehrkräften oder den pädagogischen Mitarbeiter/innen der OGS genutzt werden kann, um kurze Informationen weiter zu geben.
Im Schulplaner befinden sich zudem die wichtigsten Informationen zum Schulalltag. Zugangscodes für Lernapps (z.B. Anton) sind darin ebenfalls aufgeführt.
Teilnahmepflicht am Unterricht
Die Schüler/innen sind gesetzlich verpflichtet, regelmäßig und pünktlich zum Unterricht zu erscheinen und an den sonstigen verbindlichen Schulveranstaltungen teilzunehmen.
Unfallmeldung
Sollte sich Ihr Kind auf dem Weg zur Schule, auf dem direkten Heimweg oder in der Schule verletzt haben, unterliegt es dem Versicherungsschutz durch den Schulträger bei der Unfallkasse NRW, Münster.
Konsultieren Sie einen Arzt, weisen Sie darauf hin, dass es sich um einen Schulunfall handelt. Bitte informieren Sie gleichzeitig die Schule, damit eine Unfallmeldung erfolgen kann.
Zeugnisse und Versetzung
Die Klassen 1 und 2 bilden die Schuleingangsphase. Hier ist ein Verbleib von einem, zwei oder drei Jahren möglich.
Am Ende der Klasse 1 erhält das Kind das erste Zeugnis im Ankreuzformat. Er stellt das Arbeits- und Sozialverhalten sowie Leistungsentwicklung des einzelnen Kindes dar.
Von Klasse 1 gehen die Schüler/innen ohne Versetzungsentscheidung in die Klasse 2. Auch am Ende der Klasse 2 werden die Zeugnisse im Ankreuzformat erteilt. Die Lehrerkonferenz entscheidet über die Versetzung in die Klasse 3 oder einen weiteren Verbleib in der Schuleingangsphase.
In den Klassen 3 und 4 werden die Leistungen in Form von Zensuren in den Fächern bewertet. Jetzt gibt es auch jeweils ein Halbjahreszeugnis. In Klasse 3 werden die Zensuren zusätzlich im Ankreuzformat erläutert.
Das Halbjahreszeugnis der Klasse 4 enthält eine Empfehlung für eine Schulform der Sekundarstufe I mit Begründung.
Versetzungen erfolgen nach der 2., 3. und 4. Klasse.
Bei Unsicherheiten wenden Sie sich bitte an die Lehrkräfte.
Zusammenarbeit mit den Eltern
Im Interesse unserer Kinder ist eine gute Zusammenarbeit zwischen Eltern und Schule unerlässlich.
Eltern und Lehrer/innen müssen einander in Gesprächen kennenlernen, sich vertrauensvoll über die Kinder austauschen und einander unterstützen.
Nur so kann unser Bildungs- und Erziehungsauftrag erfüllt werden. Nur im Miteinander kann dem Kind eine gute und erfüllte Schulzeit ermöglicht werden, die es stark und gut gerüstet den Übergang an die weiterführende Schule bewältigen lässt. Eine offene, respektvolle Kommunikation ist Grundlage für eine gewinnbringende Zusammenarbeit.




